Mit dem als ESUG bekannten „Sanierungsgesetz“ wurde zwar ein erhebliches Potential für Schuldner für einen Weg aus der Krise geschaffen, aber der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Dr. Hans Richter warnt eindringlich vor den Gefahren: Laut Richter birgt ESUG ganz erhebliche strafrechtliche Risiken für Schuldner und für in Sanierungen von Unternehmen eingeschaltete Berater. Fehler im Verfahren können mit Geld- und Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre geahndet werden, wobei auch Fahrlässigkeit strafrechtlich relevant ist.
Lesen Sie jetzt den Beitrag „Strafrechtliche Risiken bei Insolvenzantragstellung“
von Dr. Hans Richter aus dem
aktuellen Handelsblatt Journal „Restrukturierung – Sanierung – Insolvenz“ !