Für Christopher Seagon, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner bei WELLENSIEK RECHTSANWÄLTE, ist es mit dem deutschen Schutzschirmverfahren gelungen, Stärken von Chapter 11 USBC zu adaptieren und zugleich auf Schwächen des amerikanischen Systems zu reagieren. Einerseits wird das Verfahren durch das Vorschlagen eines bindenden Sachwalters für alle Beteiligten kalkulierbarer, außerdem wird der Prozess einfacher, da die Sanierung nach Antragstellung lediglich überwiegend wahrscheinlich sein muss.
Lesen Sie jetzt den Beitrag zur isolvenzgerichtlichen Sanierung von Christopher Seagon aus dem aktuellen Handelsblatt Journal „Restrukturierung – Sanierung – Insolvenz“ !