Vorteile einer Insolvenz in Eigenverwaltung für Filialisten

Fotolia_8612578_MUnternehmen mit einem Filialnetz kommen im Falle einer Krise aus finanziellen Gründen nicht um eine Insolvenz herum.
In diesem Falle ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung eine geeignete Option, weil das Management so voll handlungsfähig bleibt. Außerdem können Filialisten so, wie  André Bäcker von Baker Tilly Roelfs ergänztdie „guten“ Mietverträge aufrecht erhalten.

 Lesen Sie jetzt den Beitrag „ Restrukturierung von Filialisten in Eigenverwaltung von André Bäcker aus dem aktuellen Handelsblatt Journal  „Restrukturierung – Sanierung – Insolvenzen !

 

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Restrukturierung von Filialisten in Eigenverwaltung

 

Gerät ein Unternehmen mit umfangreichem Filialnetz in die Krise, sieht es sich häufig gleichzeitig mehreren interdependenten Herausforderungen gegenüber:

– Notwendige Bereinigung des Filialportfolios von Verlustbringern, obgleich noch länger laufende Mietverträge bestehen
– Umfangreiche Personalabbauerfordernisse (Mit­­arbeiter in Schließungsfilialen und (bestehende oder durch die Filialbereinigung entstehende) personelle Überkapazitäten in Zentralbereichen)
– Aufgelaufene Verluste, die sich i.d.R. in voll ausgenutzten Kontokorrentlinien und (über-) fälligen Lieferantenverbindlichkeiten nieder­schlagen

Durch Eigenverwaltung bleibt ein Management trotz Insolvenz voll handlungsfähig

Eine durchgreifende Restrukturierung ist dann außerhalb der Insolvenz oft nicht finanzierbar. So auch im konkreten Fall: Eine Großbäckerei (3 Produktionsstandorte, 238 Filialen, 1794 Mitarbeiter) sah sich insbesondere nach dem Markteintritt großer Discounter in den Bäckerei­markt seit Jahren deutlich rückläufigen Umsätzen gegenüber.

Daher entschloss sich der geschäftsführende Gesellschafter, die Sanierung in Eigenverwaltung gemeinsam mit Baker Tilly Roelfs umzusetzen. Durch die Eigenverwaltung blieb das Management trotz Insolvenz voll handlungsfähig. Auf Vorschlag des Managements wurde in Abstimmung mit den Gläubigern ein Sachwalter bestellt, der die Geschäftsführung überwachte.

In Eigenverwaltung konnten die erforderlichen Sanierungsschritte umgesetzt werden:

– Identifikation der verlustbringenden Filialen
– Ermittlung des erforderlichen Personalabbaus in den Zentralbereichen
– Kündigung der betroffenen Filialmietverträge mit (in der Insolvenz verkürzter) dreimonatiger Kündigungsfrist
– Schließung eines Produktionsstandortes
– Umsetzung des Personalabbaus in Filialen und Zentralbereichen mit deutlich niedrigeren Kosten (in der Insolvenz sind Kündigungsfristen auf drei Monate verkürzt und das Sozialplanvolumen ist stark begrenzt)

Sanierungserfolg hängt zentral von einer professioneller Verfahrensdurchführung ab

Im Rahmen von zwei gleichzeitig durchgeführten Insolvenzplanverfahren, durch welche die wertbildenden Filialmietverträge erhalten blieben, wurden die jeweiligen Rechtsträger wesentlich von finanziellen Altlasten entschuldet und der Kapitaldienst für Darlehen deutlich reduziert. Eine Gesellschaft konnte auf Bestreben des Gesellschafters und der Gläubiger auf einen Investor übertragen werden, eine weitere Gesellschaft wird vom bisherigen Management fortgeführt.

Im Ergebnis gelang so unter Aufrechterhalt der Handlungsfähigkeit des bisherigen Managements die Unternehmenssanierung in Eigenverwaltung, bei der durch die gezielte Nutzung der insolvenz­rechtlichen Sanierungsinstrumente für Gesellschafter und Gläubiger ein optimales Ergebnis erzielt werden konnte.

Die Instrumente von Schutzschirm-/Eigenverwaltungsverfahren stehen unabhängig von der Unternehmensgröße zur Verfügung – der Sanierungserfolg hängt dabei zentral von einer professionellen Verfahrensdurchführung ab. 

Kurzinterview

Herr Bäcker, ist die Eigenverwaltung mittlerweile übliche Praxis, was ist erfolgsentscheidend?

Auch mittelständische Unternehmen nutzen heute vermehrt das zuletzt vom Gesetzgeber gestärkte Eigenverwaltungsverfahren. Dieses ist jedoch keineswegs ein Selbstläufer. Die Unterstützung des Managements durch langjährig insolvenzerfahrene Berater zur Identifikation erforderlicher Restrukturierungsmaßnahmen sowie deren Umsetzung mit insolvenzrechtlichen Instrumentarien ist für eine erfolgreiche Eigenverwaltung unabdingbar. 

Bestehen Vorbehalte der Gläubiger gegenüber einer Eigenverwaltung?

Grundvoraussetzung ist das Vertrauen der Gläubiger in die Redlichkeit des Schuldners. Dann gelingt es in aller Regel auch, die Gläubiger von den Vorteilen der Eigenverwaltung zu überzeugen. Sind Management oder Gesellschafter privat verhaftet, ist es wichtig, eine praktikable und insolvenzrechtlich einwandfreie Lösung hierfür zu finden. 

Für welche Unternehmen eignet sich eine Sanierung im Wege eines Insolvenzplans?

Gerade für Filialisten ist der Insolvenzplan besonders zur Sanierung geeignet, da hierbei neben dem Rechtsträger gerade die „guten“ Mietverträge erhalten bleiben. Doch auch in allen anderen Fällen, in denen es bedeutsam ist, den Rechtsträger zu erhalten oder einen kontrollierten und schnellen Verlauf des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten, ist der Insolvenzplan das Mittel der Wahl.

 


Bäcker

Dipl.-Kfm. André Bäcker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
Competence Center Restructuring

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