Artikel aus dem Handelsblatt Journal „Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz“ vom 11.05.2023
von Prof. Dr. Christoph Thole
Der BGH hat in einer grundlegenden Entscheidung vom 27.10.2022 (IX ZR 213/21) wichtige Maßstäbe für vertragliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte im Kontext von Krise und Insolvenz aufgestellt. Wenn Verträge in der Krise oder bei Insolvenz des Vertragspartners gekündigt oder Finanzierungen und andere Forderungen fällig gestellt werden, stellt sich häufig die Frage, ob die Lösung vom Vertrag wirksam ist. Das hängt davon ab, ob das zugrunde liegende Kündigungs- oder Fälligstellungsrecht wirksam vereinbart ist und zulässigerweise ausgeübt werden darf. Unproblematisch ist das in der Regel, wenn sich der kündigende Vertragsteil auf ein im Gesetz vorgesehenes Recht zur Kündigung stützt. Beispielsweise sieht das BGB bei Darlehensverträgen weit reichende Kündigungsmöglichkeiten für einen Darlehensgeber vor.