Von Prof. Dr. Georg Streit
Insolvenzanfechtung, Strategien zur Vermeidung und Auswirkungen der Anfechtungsreform
Das Insolvenzanfechtungsrecht soll dem Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit geben, Vermögenswerte in die Insolvenzmasse zurückzuholen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus dem Vermögen des Schuldners zum Nachteil der anderen Gläubiger abgeflossen sind. Insbesondere die jüngere Rechtsprechung hat sich mit der Anfechtung von Honorarzahlungen an Sanierungsberater befasst. Dabei hat eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main im Jahr 2015 in Bezug auf die Anfechtung von Honorarzahlungen im Rahmen der Verhandlung eines Sanierungskredits für Aufsehen gesorgt, wonach der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners bei bestehender drohender Zahlungsunfähigkeit nur dann entfallen kann, wenn ein schlüssiges Sanierungskonzept vorliegt, dass bereits in Anfängen umgesetzt wurde.
Prof. Dr. Georg Streit, Rechtsanwalt, Partner und Leiter der Praxisgruppe Restrukturierung bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in München, stellt in seinem Beitrag die Grundsätze der Insolvenzanfechtung von Beraterhonoraren dar, zeigt Strategien zur Vermeidung der Insolvenzanfechtung auf und geht zuletzt auf die Auswirkungen der Reform des Insolvenzanfechtungsrechts in diesem Zusammenhang ein.Weiterlesen