Daniel Friedemann Fritz, Rechtsanwalt, Partner bei Dentons Europe LLP
Die Statistiken für das vergangene Jahr 2021 bieten nur ernüchternde Ergebnisse. Obwohl sich das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen („StaRUG“) in der Theorie, sprich der bisherigen rechtswissenschaftlichen Literatur hoher Beliebtheit erfreut, scheint es auf den ersten Blick in der Sanierungspraxis noch nicht ganz angekommen zu sein. So wurden bis zum heutigen Tag etwa 10 Kommentare und hunderte Aufsätze zum StaRUG veröffentlicht. Es wurden ganze Podcasts und Diskussionsrunden nur zu diesem Thema ins Leben gerufen. Demgegenüber wurden im gesamten Jahr 2021 an den bundesweit 22 Restrukturierungsgerichten gerade einmal 24 Restrukturierungsvorhaben angezeigt. Die Anzahl der angezeigten Restrukturierungsvorhaben bleibt damit erheblich hinter der Anzahl der Aufsätze zum StaRUG zurück. Ist das StaRUG also gescheitert?