Die Blackbox „nachhaltige Lieferkette“ aufbrechen
Verfasst amArtikel aus dem Handelsblatt Journal „Restrukturierung“ vom 11.05.2022
von Erik Wessels
Schon viele Monate vor seinem Inkrafttreten im Januar 2023 beschäftigt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) die deutsche Wirtschaft. Und zwar nicht nur Unternehmen, die unmittelbar unter das Gesetz fallen, sondern auch KMU. Laut einer DIHK-Umfrage wurden bereits mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen mit 250 bis 999 Beschäftigten zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken kontaktiert. Selbst bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitenden liegt die Quote bei 39 Prozent. Zudem sieht ein Entwurf der EU-Kommission für ein Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene bereits einen Geltungsbereich für Unternehmen ab 500 Beschäftigten vor – in Risikosektoren bereits ab 250.