Das deutsche Insolvenzrecht befindet sich im stetigen Wandel und wird daher häufig als „Dauerbaustelle“ bezeichnet. Auch das Jahr 2018 beschert der Branche neue insolvenzrechtliche Regelungen und Überarbeitungen.
Im Laufe der Zeit haben sich einige Richtlinien und Gesetze für die Restrukturierung und Insolvenzverwaltung bewährt, andere als überarbeitungsbedürftig erwiesen. Insbesondere die vergangenen zehn Jahre haben die Notwendigkeit eines steten Wandels bewiesen und die Insolvenzverwalter zu mehr Flexibilität und Reaktionsvermögen bewegt.
Das 10-jährige Jubiläum unseres Handelsblatt Symposiums „Insolvenzrecht“ ist für uns Anlass zu einer Rückschau.