So wird Elektromobilität in Deutschland gefördert

Ein Beitrag von Dr. Christian Milan

Nachdem sich die Elektromobilität einige Jahre in ihrer Nische in Startposition gebracht hat, zieht die Entwicklung nun rasant an. Dies ist im Wesentlichen auf die veränderten politischen Rahmenbedingungen zurückzuführen, die zur Folge haben, dass die Hersteller immer mehr Elektrofahrzeuge auf den Markt bringen und die Verbraucher immer stärkere Anreize erhalten, diese Fahrzeuge auch zu kaufen. Zugleich wächst das öffentliche und nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur-Netz in Deutschland.

Mittlerweile existiert eine Vielzahl an Fördertöpfen, aus denen Privatpersonen wie auch Unternehmen Zuschüsse für den Kauf von Elektrofahrzeugen sowie die Installation von Ladeinfrastruktur erhalten können. Daneben gibt es eine breite Förderung der Bereiche Forschung und Entwicklung, die nicht Gegenstand dieser Betrachtung sein soll, die aber ebenfalls einen essentiellen Beitrag zum Erfolg der Elektromobilität leistet.

Die elektromobilen Ziele der Bundesregierung

Die breite Förderung der Elektromobilität soll dazu beitragen, die ehrgeizigen (Klima-)Ziele der Bundesregierung zu erreichen: bis zum Jahr 2030 soll es in Deutschland nach dem Willen der Politik 7 bis 10 Millionen E-Fahrzeuge geben, für die ein öffentliches Ladenetz mit 1 Million Ladepunkten zur Verfügung steht. Die Ziele und Maßnahmen für den Ladeinfrastrukturaufbau bis 2030 sind im Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung festgehalten. Aktuell (Stand Ende September 2020) sind rund 440.000 vollelektrische Pkw und Plug-in-Hybride auf den Straßen Deutschlands unterwegs – davon sind allein knapp 204.000 extern aufladbare Pkw in den ersten 9 Monaten des laufenden Jahres neu auf die Straße gekommen, was die aktuelle Dynamik und die Wirkung der Förderprogramme eindrucksvoll unterstreicht. Die E-Autos können an etwas mehr als 30.000 öffentlichen Stromtankstellen nachladen, die deutschlandweit laut Bundesnetzagentur zur Verfügung stehen (Stand Ende September 2020). Die Entwicklung ist erfreulich, aber um die formulierten Ziele zu erreichen, muss der Erfolgskurs der Elektromobilität weiter Fahrt aufnehmen.

Kaufprämien für Elektrofahrzeuge

Elektrofahrzeuge sind meist noch teurer als vergleichbare Verbrennermodelle. Das liegt an der noch kostenintensiven Batterieproduktion. Um diesen Wettbewerbsnachteil auszugleichen, hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2016 den sogenannten Umweltbonus aufgelegt, der je hälftig vom Bund und den Herstellern getragen wird. Dieser Umweltbonus wurde in der Zwischenzeit bereits deutlich erhöht und im Zuge des letzten Konjunkturpakets zusätzlich mit einer sogenannten Innovationsprämie kombiniert. Hinzu kommen weitere Fördermittel speziell für die gewerbliche Nutzung von E-Fahrzeugen.

Förderung von Elektroautos

Wer heute ein Elektroauto kauft, darf sich deutschlandweit über sehr hohe Zuschüsse freuen:

9.000 Euro erhalten rein batteriebetriebene E-Pkw mit einem Nettolistenpreis von max. 40.000 Euro.
7.500 Euro erhalten rein batteriebetriebene E-Pkw mit einem Nettolistenpreis von 40.000 – 65.000 Euro.
6.750 Euro erhalten Plug-in-Hybrid-Pkw mit einem Nettolistenpreis von max. 40.000 Euro.
5.625 Euro erhalten Plug-in-Hybrid-Pkw mit einem Nettolistenpreis von 40.000 – 65.000 Euro.

Die Zahlen berücksichtigen den Umweltbonus und die Innovationsprämie. Dank der zuletzt hinzugekommenen Innovationsprämie können einzelne E-Pkw-Modelle bereits heute eine günstigere Alternative zu vergleichbaren Verbrennermodellen darstellen. Die befristete Mehrwertsteuersenkung sorgt für einen weiteren Kostenvorteil. Die Innovationsprämie ist ebenfalls zeitlich begrenzt und läuft bis Ende 2021. Mittlerweile kommen auch junge E-Gebrauchtwagen in den Genuss von Fördermitteln – eine interessante Option für Menschen, die sofort umsteigen und nicht die teils sehr langen Lieferzeiten für neue E-Autos in Kauf nehmen wollen. Eine weitere Fördermaßnahme stellt die Kfz-Steuerbefreiung von reinen Stromern dar. Dank der kürzlichen Verlängerung dieser Maßnahme sind E-Autos, die bis Ende 2025 neu zugelassen werden, von der Kfz-Steuer befreit, befristet bis 2030.

Förderung von Elektronutzfahrzeugen

Werden die E-Pkw gewerblich genutzt, können in manchen Fällen andere Zuschüsse aus Landesprogrammen beantragt werden, die die Preise für ein Batterieauto weiter sinken lassen. Einige Bundesländer, Berlin zum Beispiel, haben eigene Förderprogramme aufgelegt, die speziell die Förderung gewerblicher Elektromobilität zum Gegenstand haben. Im Rahmen des Berliner Förderprogramms WELMO werden bspw. leichte Elektronutzfahrzeuge der Klasse N1 mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst. Auch die Beratungsleistungen, deren Inanspruchnahme ausdrücklich empfohlen wird, werden subventioniert bzw. teilweise mit bis zu 100 Prozent gefördert. Seit der Einführung der Innovationsprämie herrscht jedoch ein Kumulierungsverbot, sodass Landesprogramme nicht mit dem Bundesprogramm kombiniert werden können. Dies wurde laut Politik eingeführt, um eine Überförderung zu vermeiden. Es ist aber davon auszugehen, dass die Kumulierbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen in Kürze wieder eingeführt wird.

Im Rahmen des aktuellen Konjunkturpakets hat die Bundesregierung zudem attraktive Förderungen für den Bereich gewerbliche Mobilität beschlossen, darunter Flottenaustausch-Programme. Der erste, bereits beendete 50 Millionen Euro schwere Förderaufruf in diesem Bereich richtete sich an Handwerker sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die damit zur Anschaffung von E-Nutzfahrzeugen bewegt werden sollten. Ein weiteres Flottenaustausch-Programm mit dem Namen „Sozial & Mobil“ wird bis Ende 2021 mit 200 Millionen Euro gemeinnützige Träger bei der Umstellung ihres Fuhrparks auf umweltfreundliche Elektrofahrzeuge unterstützen.

Hinzu kommt eine Reihe von Vergünstigungen, die bereits bundesweit für Unternehmen und Arbeitnehmer gelten: Seit Anfang 2020 gibt es Sonderabschreibungen für E-Nutzfahrzeuge und Lastenräder, eine reduzierte Bemessungsgrundlage für die Versteuerung von E-Dienstwagen sowie die Steuerbefreiung des Aufladens privater Elektroautos beim Arbeitgeber.

Förderung des Ladeinfrastruktur-Aufbaus

Um Elektroautos laden zu können und ohne Reichweitenangst unterwegs zu sein, braucht es eine möglichst flächendeckende öffentliche Ladeinfrastruktur sowie bedarfsgerechte private und gewerbliche Lademöglichkeiten. Für alle Arten gibt es Fördermittel auf unterschiedlichen Ebenen.

Förderung öffentlicher Ladeinfrastruktur

Vor allem die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird massiv im Rahmen eines Bundesförderprogramms gefördert. Um förderwürdig zu sein, müssen die Stromtankstellen den Anforderungen der „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ entsprechen. Die Beantragung der Fördergelder erfolgt im Rahmen zeitlich befristeter Förderaufrufe, die jeweils eigene Schwerpunkte und Anforderungen formulieren können, bspw. die Förderung von Ladepunkten an Kundenparkplätzen.

Gefördert werden sowohl Ladestationen als auch Netzanschlusskosten:

AC-Ladepunkte werden mit max. 40 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, höchstens 2.500 Euro.
DC-Ladepunkte werden mit max. 50 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, höchstens 30.000 Euro. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich auch nach dem Standortbedarf.
Anschlusskosten an das Niederspannungsnetz werden mit max. 5.000 Euro gefördert.
Anschlusskosten an das Mittelspannungsnetz werden mit max.50.000 Euro gefördert.

Förderung gewerblicher Ladeinfrastruktur

Die Förderung einer gewerblichen Ladeinfrastruktur ist von essentieller Bedeutung, schließlich entfallen rund zwei Drittel aller Pkw-Neuzulassungen auf den gewerblichen Bereich. Entsprechend ist das Gewerbe auch als wesentlicher Treiber der Elektromobilität zu betrachten. Das große Ladeinfrastruktur-Förderprogramm des Bundes kommt für das Gewerbe allerdings nicht in Betracht. Aber einige Bundesländer sowie einzelne Kommunen bzw. regionale Energieanbieter gewähren Zuschüsse bei der Errichtung einer nicht öffentlichen, gewerblich genutzten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Soll die gewerblich genutzte Ladestation auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sollte bedacht werden, dass die Ladeinfrastruktur-Förderprogramme des Bundes und der Bundesländer nicht kombiniert werden können – hier herrscht das sogenannte Kumulationsverbot.

In diesen Bundesländern wird derzeit der gewerbliche Ladeinfrastruktur-Aufbau gefördert:

➢ Baden-Württemberg: „charge@BW“. Max. 2500 € pro Ladepunkt.
➢ Berlin: „WELMO“. Max. 30.000 € pro Ladepunkt.
➢ Nordrhein-Westfalen: „Emissionsarme Mobilität“. Max. 3.000 pro Ladepunkt.

Die Förderlandschaft in Deutschland ist sehr dynamisch und steten Änderungen unterworfen. Daher sollte sich vor einem Ladeinfrastruktur-Projekt stets gründlich informiert werden. Alternativ können die Dienste von Fördermittelexperten in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass die optimale Förderung erreicht sowie alle Anforderungen der mitunter komplexen Förderprozesse erfüllt werden.

Förderung privater Ladeinfrastruktur

In Kürze wird, wie angekündigt, auch der private Ladeinfrastruktur-Aufbau staatlich gefördert: ab dem 24. November 2020 kann der „Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ bei der KfW-Bank beantragt werden. Sind alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, erhalten die Antragsteller pauschal 900 Euro für die private Wallbox inkl. Installationskosten. 200 Millionen Euro stellt der Staat für diese Maßnahme zur Verfügung. Antragsberechtigt sind neben Eigentümern, Mietern und Vermietern auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen. Die Förderung bezieht sich auf jeweils einen Ladepunkt. Verfügt der Wandlader bzw. die Ladestation über 2 oder mehr Ladepunkte, kann entsprechend die doppelte bzw. mehrfache Fördersumme beantragt werden.

Für eine Förderung privater Ladeinfrastruktur müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

➢ Der Ladepunkt muss mit einer Ladeleistung von 11 kW Leistung ausgestattet sein. Verfügt die Wallbox über eine höhere Ladeleistung, muss diese von einem Fachbetrieb auf 11 kW begrenzt werden. Beachten Sie, dass für eine Ladestation mit einer Ladeleistung von 11 kW ein Starkstrom-Anschluss vonnöten ist.
➢ Der Wandlader muss mit einer intelligenten Steuersoftware ausgestattet sein, damit der Ladepunkt mit dem Stromnetz kommunizieren und interagieren kann.
➢ Die Gesamtkosten für den Ladepunkt dürfen 900 Euro nicht unterschreiten. Diese beinhalten die Wallbox, deren Anschluss durch einen Fachbetrieb sowie gegebenenfalls weitere notwendige Installationsarbeiten.
➢ Der Ladepunkt muss mit grüner Energie betrieben werden – entweder mit Sonnenstrom von der eigenen Solaranlage oder mit Ökostrom eines Energieanbieters.
➢ Eine Förderung wird nur bei bestehenden Wohngebäuden gewährt, sie kann nicht im Rahmen von Neubauprojekten beantragt werden.
➢ Der Antrag auf Förderung muss vor dem Kauf der Wallbox erfolgen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Christian Milan beschäftigt sich bereits seit zehn Jahren beruflich mit dem Thema Elektromobilität. Zu dem Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien hat er u. a. an der UC Berkeley, USA, und Universität Aalborg, Dänemark, promoviert. Er ist Gründer und Geschäftsführer der auf Elektrofahrzeuge spezialisierten Unternehmensberatung M3E, welche Automobilhersteller, Autohändler und Endkunden zu allen Facetten der Elektromobilität berät.