Presse

Unser Angebot an die Presse

Akkreditierungsrichtlinien

Als Konferenzveranstalter wollen wir Journalist:innen den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.

Eine Presse-Akkreditierung können erhalten:

Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische Tätigkeit (vorausgesetzt es gibt einen Bezug zum jeweiligen Veranstaltungsthema) folgendermaßen nachweisen können:

a. durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,

b. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteur:innen, ständige redaktionelle Mitarbeitende oder Autor:innen genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,

c. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Veranstaltung,

d. mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Konferenzthema darf höchstens drei Monate alt sein. (In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für Blogger und einen separaten Status für Blogger geben.)

e. Inhaber:innen eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes

Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Veranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – e anzufordern.

Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Veranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.

Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:

  • Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
  • Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
  • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind

 

Akkreditierung

Bis eine Woche vor der Veranstaltung können Sie sich nachfolgend mit dem Zugangscode P1201066PA akkreditieren. Kurzfristigere Akkreditierungen und Anfragen bitte per E-Mail senden. Wir benötigen dazu die oben aufgeführten Nachweise.

Ansprechpartner

Katja Schäfer
Event Marketing Lead
Telefon: +49(0)211.8874-3450
E-Mail